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IBRRS 2002, 2937
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BGH, Beschluss vom 17.10.2002 - AnwZ (B) 37/00

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IBRRS 2004, 3106; IMRRS 2004, 1910
Rechtsanwälte und NotareRechtsanwälte und Notare
Zum Ermessen bei Widerruf der Fachanwaltserlaubnis

BGH, Beschluss vom 02.04.2001 - AnwZ (B) 37/00

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2 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2002, 2937
Alle SachgebieteAlle Sachgebiete

BGH, Beschluss vom 17.10.2002 - AnwZ (B) 37/00

ohne amtlichen Leitsatz

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IBRRS 2004, 3106; IMRRS 2004, 1910
Rechtsanwälte und NotareRechtsanwälte und Notare
Zum Ermessen bei Widerruf der Fachanwaltserlaubnis

BGH, Beschluss vom 02.04.2001 - AnwZ (B) 37/00

Die Rechtsanwaltskammer macht von ihrem Ermessen gemäß § 15 FAO einen fehlerhaften Gebrauch, wenn sie den Widerruf der Fachanwaltserlaubnis lediglich darauf stützt, daß der Rechtsanwalt den Fortbildungsnachweis mit den in § 15 FAO bestimmten Inhalten nicht vorgelegt hat, und solche Umstände des Einzelfalles außer Betracht läßt, die, ähnlich wie dieser formalisierte Fortbildungsnachweis, eine Qualitätssicherung gewährleisten.*)

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