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1 Volltexturteil gefunden
IBRRS 2015, 0202; IMRRS 2015, 0116
Rechtsanwälte und NotareRechtsanwälte und Notare
Notar muss ihm zugesandte Unterlagen persönlich prüfen!

KG, Beschluss vom 04.11.2014 - 9 U 227/13

Der Notar verletzt seine notariellen Pflichten aus § 14 BNotO zur Büroorganisation, wenn er seinen Mitarbeitern allein die Entscheidung überantwortet, ob an ihn als Notar gerichtete - ggf. auch unverlangt zugesandte - Unterlagen seiner persönlichen Bearbeitung bedürfen oder nicht.*)

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