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IBRRS 2004, 0368
VerkehrssicherungspflichtVerkehrssicherungspflicht
Streupflicht: Übertragung auf Fachfirma

OLG Celle, Urteil vom 28.01.2004 - 9 U 198/03

Es ist rechtlich zulässig, wenn die Gemeinde die sie grundsätzlich treffende Räum und Streupflicht auf eine Fachfirma überträgt; sie haftet dann lediglich für ein Verschulden bei der Auswahl dieser Firma, sofern es sich etwa nicht um eine als zuverlässig anerkannte Fachfirma handelt, oder für einen Verstoß gegen die bei ihr verbleibende Pflicht zur Kontrolle des von ihr beauftragten Unternehmens, wobei allerdings - auch an Wintertagen – keine Überprüfung „rund um die Uhr“ erforderlich ist, vielmehr vereinzelt durchgeführte Kontrollen („Stichproben“) ausreichen.*)

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