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IBRRS 2013, 5322; IMRRS 2013, 2446
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ImmobilienImmobilien
Heizkörper beschädigt: Polizei muss Nachbarn informieren!

KG, Urteil vom 29.11.2013 - 9 U 171/12

Werden bei einer Wohnungsdurchsuchung die Heizkörper durch Schüsse beschädigt, so dass im Nachhinein andere Mietwohnungen im Haus durch das austretende Wasser beschädigt wurden, haben die betroffenen Bewohner Schadensersatzansprüche gegen die Polizei, wenn diese sie über die beschädigten Heizkörper nicht rechtzeitig informiert hat.

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