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IBRRS 2015, 2268; IMRRS 2015, 0938
Mit Beitrag
WohnraummietrechtWohnraummietrecht
Vorsicht bei Zahlung innerhalb der Schonfrist!

LG Itzehoe, Urteil vom 10.07.2015 - 9 S 34/14

1. Für den Eintritt der Erfüllungswirkung kommt es grundsätzlich nicht auf eine Leistungsbestimmung an.

2. Eine Ausnahme gilt, wenn ein Dritter die Leistung bewirken will. Dann kommt sie dem Schuldner nur im Rahmen einer Tilgungsbestimmung zugute.

3. Die Tilgungsbestimmung muss in der Regel konkrete Anhaltspunkte im Hinblick auf das Mietverhältnis enthalten.

4. Eine Nachholung der Tilgungsbestimmung kommt nach dem Ablauf der Schonfrist nicht mehr in Betracht.

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