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Aktuelle Position:
Volltexturteile: 1
1 Volltexturteil gefunden
IBRRS 2017, 3994; IMRRS 2017, 1647
Immobilien
Hälftige Miteigentümer tragen nicht umlagefähige Betriebskosten zu gleichen Teilen
AG Heilbronn, Beschluss vom 20.02.2017 - 9 F 2639/16
1. Hälftige Miteigentümer haben die nicht umlagefähigen Nebenkosten entsprechend ihrem jeweils hälftigen Miteigentum zu gleichen Anteilen zu tragen.
2. Die unterhaltsrechtlichen Leitlinien der Oberlandesgerichte haben keinen Rechtssatzcharakter und keine einer Rechtsnorm vergleichbare Verbindlichkeit.