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IBRRS 2014, 1689; IMRRS 2014, 0885
Mit Beitrag
Öffentliches RechtÖffentliches Recht
Sind Verkehrsprognosen als Grundlage für Verträglichkeitsprüfung geeignet?

BVerwG, Beschluss vom 28.11.2013 - 9 B 14.13

1. Verkehrsprognosen unterliegen keiner Richtigkeitsgewähr, sondern sind gerichtlich nur eingeschränkt daraufhin überprüfbar, ob sie methodisch einwandfrei erarbeitet worden sind, nicht auf unrealistischen Annahmen beruhen und ob das Prognoseergebnis einleuchtend begründet worden ist.

2. Für FFH-Verträglichkeitsprüfungen gilt ein strenger Prüfungsmaßstab. Ein Projekt ist nur dann zulässig, wenn nach Abschluss der Verträglichkeitsprüfung aus wissenschaftlicher Sicht kein vernünftiger Zweifel verbleibt, dass erhebliche Beeinträchtigungen vermieden werden.

3. Ob eine Verkehrsprognose für die sich im Rahmen der Verträglichkeitsprüfung konkret stellenden Fragen hinreichend belastbare Aussagen enthält, kann nicht abstrakt beantwortet werden und ist immer einzelfallbezogen zu prüfen.

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