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IBRRS 2009, 2744; IMRRS 2009, 1488
Mit Beitrag
GewerberaummieteGewerberaummiete
Berechnung des Gebührenstreitwerts bei berechtigter Mietminderung

KG, Beschluss vom 01.07.2009 - 8 W 59/09

Der Gebührenstreitwert der Klage auf Feststellung eines Mieters gegen den Vermieter, dass er wegen Mängeln der Mietsache zur Minderung berechtigt ist, richtet sich entsprechend § 41 Abs. 5 S. 1 Var. 2 GKG nach dem Jahresbetrag der geltend gemachten Minderung.*)

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