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IBRRS 2016, 3240; IMRRS 2016, 1831
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10 Jahre nach Zuteilungsreife: Darf die Bausparkasse kündigen?

OLG Bamberg, Urteil vom 10.08.2016 - 8 U 24/16

Bei einem Bausparvertrag stellt der Eintritt der Zuteilungsreife keinen vollständigen Empfang des Darlehens im Sinne des § 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB dar und vermag deshalb eine darauf gestützte Kündigung nicht zu rechtfertigen (Anschluss an OLG Stuttgart, Urteil vom 30.03.2016 - 9 U 171/15; entgegen OLG Köln, Urteil vom 15.02.2016 - 13 U 151/15, OLG Hamm, Beschluss vom 30.12.2015 - 31 U 191/15).*)

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