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IBRRS 2005, 3396; IMRRS 2005, 1769
Umwelt und NaturschutzUmwelt und Naturschutz
Umweltrecht - Naturschutzrecht auf Bahngelände

OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 08.06.2005 - 8 A 262/05

1. Art. 73 Nr. 6a GG ermächtigt den Bundesgesetzgeber nicht, für das Eisenbahnwesen von Art. 30 GG abweichende Verwaltungszuständigkeiten für den Vollzug von Landesgesetzen zu regeln.*)

2. § 4 Abs. 2 AEG räumt dem Eisenbahn-Bundesamt keine Kompetenz ein, landesrechtliche Vorschriften gegenüber den Eisenbahnen des Bundes zu vollziehen.*)

3. Naturschutzrechtliche Ge- und Verbote gelten auch im Bereich entlang der Gleise der Deutschen Bahn.*)

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