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IBRRS 2006, 1811
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Nichtzahlung rechtfertigt Kündigung durch Auftragnehmer

OLG Rostock, Urteil vom 15.06.2005 - 7 U 43/04

Die Nichtzahlung fälliger Abschlagszahlungen ist ein Kündigungsgrund gemäß § 9 Nr. 1 b VOB/B. Der Werklohn ist nach der Kündigung auch ohne Abnahme fällig.

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