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Ihre Suche nach Aktenzeichen: "65 S 233/13" ODER "65 S 233.13" ergab 1 Treffer in 4 Bereichen.
Aktuelle Position:
Volltexturteile: 1
1 Volltexturteil gefunden
IBRRS 2014, 2076; IMRRS 2014, 1118
Mit Beitrag
Leasing und Erbbaurecht
Wann darf Mieter konkrete Belegeinsicht über Kopieversand verlangen?
LG Berlin, Urteil vom 11.06.2014 - 65 S 233/13
1. Besteht zwischen Vermieter und Mieter ein erkennbar kommunikationsgestörtes Verhältnis, so darf der Mieter vom Vermieter Einsicht in die der Nebenkostenabrechnung zugrunde liegenden Abrechnungsunterlagen dergestalt verlangen, dass der Vermieter ihm die Kopien der Belege gegen 0,25 Euro/Kopie zukommen lässt.
2. Steht dem Mieter ausnahmsweise ein Anspruch auf Belegübersendung zu, so hat dies nicht zwangsläufig die Erstattungsfähigkeit der durch die erstmalige Anforderung angefallenen Anwaltskosten zur Folge.