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IBRRS 2008, 1598; IMRRS 2008, 1079
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Pachtrecht - Anspruch auf Entfernung einer stillgelegten Wasserleitung

OLG Koblenz, Urteil vom 04.10.2007 - 6 U 91/07

1. Mit Veräußerung einer störenden Anlage geht die Zustandsverantwortlichkeit hierfür grundsätzlich vom Veräußerer auf den Erwerber über, mit der Folge, dass der störende Zustand nicht mehr dem früheren Eigentümer als Zustandsstörer zuzurechnen ist.*)

2. Eine Verbandsgemeinde, die auf einem verpachteten Grundstück der Ortsgemeinde zur Herstellung der öffentlichen Wasserversorgung eine Wasserleitung verlegt, ist dem Pächter gegenüber nach Stilllegung der Leitung nicht als Handlungsverantwortlicher zu deren Beseitigung verpflichtet, wenn noch vor Stilllegung der Leitung ein kommunaler Zweckverband die Wasserversorgungseinrichtungen übernommen hat.*)

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