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IBRRS 2016, 3069; IMRRS 2016, 1770
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Mieter darf Originalbelege einsehen!

LG Kempten, Urteil vom 16.11.2016 - 53 S 740/16

1. Mieter haben im Rahmen der Belegeinsicht das Recht, die Originalunterlagen einzusehen. Dies gilt auch, wenn der Mieter aufgrund großer Entfernung zwischen dem Sitz des Vermieters und dem Ort der Mietsache die Vorlage der Unterlagen am Mietobjekt verlangen kann.

2. Verweigert der Vermieter eine ordnungsgemäße Belegeinsicht, hat der Mieter ein Zurückbehaltungsrecht und eine etwaige Nachzahlungspflicht wird nicht fällig.

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