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IBRRS 2009, 0185; IMRRS 2009, 0115
Mit Beitrag
Sachverständige
Hilfskraft als neuer Sachverständiger: Befangenheit
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.10.2008 - 5 W 41/08
1. Hat sich der zunächst gerichtliche beauftragte Sachverständige in rechtlich zulässiger Weise bei der Erstellung des Gutachtens einer Hilfskraft bedient und bestellt das Gericht nach Entpflichtung des ursprünglichen Sachverständigen diese Hilfskraft zum neuen Sachverständigen, so kann ein Befangenheitsgesuch gegen den neuen Sachverständigen nicht erfolgreich auf den Vorwurf gestützt werden, der neue Sachverständige habe sich zuvor die Sachverständigenstellung angemaßt.*)
2. Der Streitwert für die Beschwerde gegen die Ablehnung eines gegen den Sachverständigen gerichteten Ablehnungsgesuch beträgt 1/3 des Hauptsachestreitwerts.*)