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IBRRS 2012, 3411; IMRRS 2012, 2452
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Wohnungseigentum
Keine Mitwirkung an ordnungsgemäßer Verwaltung: Wer haftet?
LG Saarbrücken, Urteil vom 07.09.2012 - 5 S 23/11
1. Wenn Wohnungseigentümer schuldhaft ihre Pflicht zur Mitwirkung an einer ordnungsgemäßen Verwaltung verletzen, indem sie die beschlossenen Wohngelder nicht zahlen, können sie einem Wohnungseigentümer, der infolge dieser Pflichtverletzung einen Schaden erlitten hat, schadensersatzpflichtig sein.*)
2. Ein Schadensersatzanspruch gegen die Wohnungseigentümergemeinschaft wird dadurch nicht begründet.*)