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Lichtschein einer Straßenlaterne muss hingenommen werden
VG Neustadt, Urteil vom 12.12.2019 - 5 K 701/19
1. Zum öffentlich-rechtlichen Abwehranspruch eines Grundstückseigentümers gegen eine Straßenbeleuchtungsanlage in Grundstücksnähe.*)
2. Von einer Straßenlaterne in Grundstücksnähe gehen für einen Grundstückseigentümer keine unzumutbaren Beeinträchtigungen in Form von Lichtimmissionen aus.