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IBRRS 2010, 2185; IMRRS 2010, 1583
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Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Big brother is watching you

AG München, Urteil vom 16.10.2009 - 423 C 34037/08

1. Eine Überwachung des Hauseingangs mit Hilfe von Videokameras stellt einen erheblichen Eingriff in das Persönlichkeitsrecht des Mieters dar.

2. Allenfalls wenn die Überwachung zur Abwehr von schwerwiegenden Beeinträchtigungen des Vermieters erforderlich und eine drohende Rechtsverletzung anderweitig nicht zu verhindern ist, wäre ein solch schwerwiegender Eingriff gerechtfertigt.

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