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IBRRS 2013, 0370; IMRRS 2013, 0274
Mit Beitrag
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Aufnahme eines volljährigen Kindes ist kein Kündigungsgrund!

LG Potsdam, Urteil vom 04.09.2012 - 4 S 96/12

Der Mieter einer ausreichend großen Wohnung ist auch dann befugt, ein eigenes Kind in die Wohnung aufzunehmen, wenn das Kind volljährig ist und vor dem Einzug bereits einen eigenen Hausstand geführt hat. Einer Erlaubnis des Vermieters im Sinne des § 540 BGB bedarf es insoweit nicht.

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