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1 Volltexturteil gefunden
IBRRS 2009, 1126
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Verfahrensrecht - Berufungsrücknahme im schriftlichen Verfahren
BVerwG, Urteil vom 20.11.2008 - 4 C 8.07
Die Berufung kann auch dann bis zur Stellung der Anträge in der mündlichen Verhandlung einwilligungsfrei zurückgenommen werden, wenn die Beteiligten ihr Einverständnis mit einer Entscheidung des Gerichts ohne mündliche Verhandlung erklärt haben, das Gericht aber dennoch eine mündliche Verhandlung durchführt.*)