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IBRRS 2010, 1516
Öffentliches Baurecht
Kein Umbau eines Einkaufscenters bei Veränderungssperre
VG Hannover, Urteil vom 23.02.2010 - 4 A 4031/08
1. Überwiegende öffentliche Belange stehen der Erteilung einer Ausnahmegenemigung von einer Veränderungssperre nach § 14 Abs. 2 Satz 1 BauGB entgegen, wenn die Erteilung der begehrten Umbaugenehmigung dem Zweck der Veränderungssperre, die Gesamtverkaufsfläche im Planbereich zu begrenzen, zuwiderlaufen würde.
2. Wenn eine Flächenobergrenze bereits von vorhandenen Nutzungen nicht eingehalten wird und durch einen geplanten Umbau weiter überschritten würde, so fehlt es schon an den tatbestandlichen Voraussetzungen des § 14 Abs. 2 BauGB, und es kann eine Ausnahme auch nicht im Ermessenswege zugelassen werden.