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1 Volltexturteil gefunden
IBRRS 2013, 2674; IMRRS 2013, 1451
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Prozessuales
Vergleich nach § 278 Abs. 6 ZPO ersetzt nicht die Beurkundung
OLG Celle, Beschluss vom 14.06.2013 - 4 W 65/13
Ein Vergleich, dessen Zustandekommen gem. § 278 Abs. 6 ZPO im schriftlichen Verfahren festgestellt wird, wahrt die gem. § 2033 Abs. 1 Satz 2 BGB erforderliche Form einer notariellen Beurkundung jedenfalls dann nicht, wenn die Parteien weder durch ihre Bevollmächtigen noch durch das Gericht im erforderlichen Umfang belehrt worden sind.*)