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[Suchtipps]Ihr(e) Suchbegriff(e): Aktenzeichen: "34 Wx 293/14" ODER "34 Wx 293.14"
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IBRRS 2015, 0609; IMRRS 2015, 0357
Immobilien
Testierfähigkeit durch Gutachten bestätigt: Kein Erbschein erforderlich
OLG München, Beschluss vom 31.10.2014 - 34 Wx 293/14
1. Zum Nachweis der Erbfolge durch notarielles Testament anstelle eines Erbscheins.*)
2. Haben mehrere sachverständige Befunde, die im zeitlichen Zusammenhang mit der Errichtung der letztwilligen Verfügung erstellt worden sind, das Ergebnis, dass die Geschäfts- bzw. Testierfähigkeit zu bejahen ist, jedenfalls aber nicht zweifelsfrei verneint werden kann, ist für die Erbfolge von der Testierfähigkeit auszugehen. Das Grundbuchamt kann nicht mit der Begründung, es sei nicht zweifelsfrei nachgewiesen, dass der Erblasser testierfähig gewesen sei, einen Erbschein verlangen.*)
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