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1 Volltexturteil gefunden
IBRRS 2004, 2063; IMRRS 2004, 1155
WohnungseigentumWohnungseigentum
Abgeschlossenheitsbescheinigung und Anfall der Vollzugsgebühr

OLG Zweibrücken, Beschluss vom 13.02.2002 - 3 W 17/02

Holt der Notar zwecks Begründung von Wohnungs- bzw. Teileigentum auftragsgemäß namens eines Beteiligten die Abgeschlossenheitsbescheinigung ein, fällt hierfür die Vollzugsgebühr gemäß § 146 Abs. 1 KostO an. Dabei ist es unerheblich, ob die Tätigkeit vor oder erst im Anschluss an die Beurkundung ausgeübt wird.*)

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