Schließen Sie haben soeben den Bereich betreten. Hier bekommen Sie alle für diesen Bereich relevanten Inhalte gefiltert angezeigt. Mit Klick auf "Alle Sachgebiete" links kommen Sie jederzeit wieder zu den ungefilterten Übersichten.

Treffervorschau

Treffer Pfeil
Architekten- &
Ingenieurrecht
Recht
am Bau
Bauträger-
recht
Versiche-
rungsrecht
Öffentl. Bau- &
Umweltrecht
Vergabe-
recht
Sachverstän-
digenrecht
Immobilienrecht
Kauf/Miete/WEG
Zivilprozess &
Schiedswesen
Zielgruppen
Alle Sachgebiete

Gesamtsuche
[Hilfe]

Bei Eingabe mehrerer Suchbegriffe, getrennt durch Leerzeichen, werden Texte gefunden, in denen alle Suchbegriffe vorkommen.

Groß- und Kleinschreibung wird nicht unterschieden.

Sie können den Platzhalter * einsetzen: "pauschal*" findet z.B. auch "Pauschalhonorar".

Bei Eingabe eines Aktenzeichens wird automatisch nach der zugehörigen Entscheidung und weiteren Texten, in denen diese zitiert wird, gesucht, bei Eingabe eines Datums nach allen Entscheidungen mit diesem Verkündungsdatum.

Oder-Suche: geben Sie zwischen mehreren Suchbegriffen ODER ein (großgeschrieben), um Dokumente zu finden, in denen mindestens einer der Begriffe vorgekommt.

Phrasensuche: genaue Wortfolgen können Sie mittels Anführungszeichen (") suchen.

Gesamtsuche

[Suchtipps]

Ihr(e) Suchbegriff(e): Aktenzeichen: "3 K 412/17" ODER "3 K 412.17"


1 Treffer in folgenden Dokumenten:

 Einzeldokumente
 

Kostenloses ProbeaboOK
1 Volltexturteil gefunden
IBRRS 2017, 1007
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
KITA mit 61 Plätzen ist (in einem Dorfgebiet) nicht rücksichtlos!

VG Karlsruhe, Beschluss vom 27.02.2017 - 3 K 412/17

1. Ob die räumlichen Voraussetzungen für den Betrieb einer Kindertageseinrichtung erfüllt sind, ist nicht von der Baurechtsbehörde zu prüfen, weil hierüber in einem gesonderten Erlaubnisverfahren nach § 45 Abs. 1 Satz 1 SGB VIII entschieden wird. Ein Nachbar kann sich im Baugenehmigungsverfahren deshalb nicht darauf berufen, dass die empfohlenen Mindestraumgrößen für eine geplante Kindertageseinrichtung nicht eingehalten sind.*)

2. Die Errichtung einer Kindertageseinrichtung mit 61 Plätzen in einem Dorfgebiet verstößt regelmäßig nicht gegen das Gebot der Rücksichtnahme im Hinblick auf die hierdurch zu erwartenden Geräuscheinwirkungen.*)

Dokument öffnen Volltext