Sie haben soeben den Bereich betreten. Hier bekommen Sie alle für diesen Bereich relevanten Inhalte gefiltert angezeigt. Mit Klick auf "Alle Sachgebiete" links kommen Sie jederzeit wieder zu den ungefilterten Übersichten.
Die Anzeige "Bester Treffer" wurde von Ihren Suchergebnissen verborgen.
Sie werden in Zukunft keine besten Treffer mehr sehen.(Einstellungen bearbeiten)
Bei Eingabe mehrerer Suchbegriffe, getrennt durch Leerzeichen, werden Texte gefunden, in denen alle Suchbegriffe vorkommen.
Groß- und Kleinschreibung wird nicht unterschieden.
Sie können den Platzhalter * einsetzen: "pauschal*" findet z.B. auch "Pauschalhonorar".
Bei Eingabe eines Aktenzeichens wird automatisch nach der zugehörigen Entscheidung und weiteren Texten, in denen diese zitiert wird, gesucht, bei Eingabe eines Datums nach allen Entscheidungen mit diesem Verkündungsdatum.
Oder-Suche: geben Sie zwischen mehreren Suchbegriffen ODER ein (großgeschrieben), um Dokumente zu finden, in denen mindestens einer der Begriffe vorgekommt.
Phrasensuche: genaue Wortfolgen können Sie mittels Anführungszeichen (") suchen.
Ihre Suche nach Aktenzeichen: "28 C 30/13" ODER "28 C 30.13" ergab 1 Treffer in 4 Bereichen.
Aktuelle Position:
Volltexturteile: 1
1 Volltexturteil gefunden
IBRRS 2014, 2446; IMRRS 2014, 1249
Mit Beitrag
Wohnungseigentum
Verwaltungsbeiräte können Aufwandsentschädigung verlangen
AG Hattingen, Urteil vom 23.01.2014 - 28 C 30/13
1. Die Verwaltungsbeiräte haben einen Entschädigungsanspruch gegenüber der WEG für ihre Tätigkeit für die Gemeinschaft und einen Anspruch auf die Erstattung der Kosten für Büromaterial gegen Vorlage einer Quittung.
2. Kann ein Eigentümer Fernsehsender aus seiner Heimat auch über die gemeinschaftliche Satellitenanlage empfangen, hat er keinen Anspruch gegenüber der WEG auf Aufstellen einer eigenen Satellitenantenne. Dies ist umso mehr der Fall, wenn die Wohnungseigentumsanlage im Bereich eines DSL- oder VDSL-Anschlusses liegt und es dadurch ohne Weiteres möglich ist, auch weitere Heimatsender über das Internet zu empfangen.