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IBRRS 2006, 3364; IMRRS 2006, 2447
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wohnungseigentum

KG, Beschluss vom 20.10.2004 - 24 W 97/03

Einem Wohnungseigentümer steht ein Schadensersatzanspruch wegen Verletzung der den Wohnungseigentümern obliegenden Pflicht zur ordnungsmäßigen Verwaltung zu, wenn die übrigen Wohnungseigentümer eine die Instandsetzung des Gemeinschaftseigentums ermöglichende Beschlussfassung schuldhaft unterlassen haben.*)

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