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Aktuelle Position:
Volltexturteile: 1
1 Volltexturteil gefunden
IBRRS 2011, 1628; IMRRS 2011, 1173
Rechtsanwälte und Notare
Abrechnung nach Zeitaufwand
OLG Düsseldorf, Urteil vom 08.02.2011 - 24 U 112/09
1. Eine Zeittaktklausel, die die Aufrundung nur der letzten pro Tag angefangenen Viertelstunde vorsieht, ist nicht zu beanstanden (Abgrenzung zu Senat NJW-RR 2007, 129).*)
2. Der Rechtsanwalt darf Kosten für Tätigkeiten gegenüber der Rechtsschutzversicherung nur abrechnen, wenn er den Mandanten zuvor darauf hingewiesen hat, dass die Einholung der Deckungszusage zusätzliche Kosten entstehen lässt.*)
3. Der von dem Rechtsanwalt nachgewiesene Zeitaufwand kann nur dann in vollem Umfang berücksichtigt werden, wenn er in einem angemessenen Verhältnis zu Schwierigkeit, Umfang und Dauer der zu bearbeitenden Angelegenheit steht.*)