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Aktuelle Position:
Volltexturteile: 1
1 Volltexturteil gefunden
IBRRS 2007, 4149; IMRRS 2007, 1924
Prozessuales
Verfahrensrecht - Was gehört zu den Prozesskosten?
OLG Hamm, Beschluss vom 14.12.2006 - 23 W 198/06
1. Kosten einer außergerichtlichen Einigung über den Streitgegenstand gehören nur dann zu den Prozesskosten, wenn die Parteien diese Kosten in eine einvernehmliche Kostenregelung ausdrücklich einbezogen haben.*)
2. Wird im Zusammenhang mit einer außergerichtlichen Einigung keine Kostenregelung getroffen, trägt jede Partei ihre insoweit entstandenen Kosten selbst.*)