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IBRRS 2011, 3678; IMRRS 2011, 2603
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Wann ist Bestreiten mit Nichtwissen zulässig?

OLG Hamm, Beschluss vom 31.08.2011 - 20 U 81/11

1. Ein Bestreiten mit Nichtwissen ist, wie nicht zuletzt aus der Wahrheitspflicht der Parteien folgt, nur dann zulässig, wenn der Erklärende tatsächlich keine Kenntnis hat, was auch dann der Fall sein kann, wenn der Erklärende den in Rede stehenden Vorgang vergessen hat.

2. Das setzt allerdings voraus, dass der Erklärende den Vorgang tatsächlich vergessen hat, was für das Gericht plausibel darzulegen ist.

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