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1 Volltexturteil gefunden
IBRRS 2002, 1222
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OLG Stuttgart, Urteil vom 16.06.2000 - 2 U 257/99

Urinale, die wesentlich von der DIN 19599 abweichen, dürfen als nicht geregelte Bauprodukte im Sinne von § 17 III LBO BW nur vertrieben oder eingebaut werden, wenn sie eine allgemeine baurechtliche Zulassung nach § 18 LBO BW oder ein allgemeines baurechtliches Prüfzeugnis nach §§ 17 111 Nr. 2, 19 1 1 LBO BW oder eine Zustimmung im Einzelfall nach § 17 III LBO BW haben.*)

Das Prüfzeugnis dient der präventiven Gefahrahwehr und hat deshalb konstitutive Wirkung. Es wirkt mangels Rückwirkungsanordnung nur ex nunc.*)

Ein Prüfzeugnis für ein Urinal mit bestimmten Maßen gilt grundsätzlich nicht für ein Urinal mit anderen Maßen.*)

Wer Urinale planmäßig unter Verstoß gegen die wertneutralen Vorschriften der §§ 17 III, 19 LBO BW verkauft und sich dadurch einen Wettbewerbsvorteil verschafft, verstößt gegen § 1 UWG.*)

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