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1 Volltexturteil gefunden
IBRRS 2021, 1348
Bauvertrag
Mangelfolgeschäden können nicht fiktiv abgerechnet werden!
LG Flensburg, Urteil vom 16.04.2021 - 2 O 111/20
1. Im Rahmen des Kostenvorschussanspruchs wegen Mängel sind nur "die zur Beseitigung des Mangels erforderlichen Aufwendungen"zu ersetzen. Davon nicht umfasst ist der Aufwand für eine vorübergehende Ersatzküche während der Sanierung.
2. Nachdem eine fiktive Berechnung von Mängelbeseitigungskosten nicht (mehr) zulässig ist (BGH, IBR 2018, 196), können auch Mangelfolgeschäden wie die Kosten einer Ersatzküche ebenfalls nicht fiktiv abgerechnet werden.