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IBRRS 2012, 2275
Mit Beitrag
StrafrechtStrafrecht
Verfahrensrecht - BGH-Doppelvorsitz kein Grundrechtsverstoß!

BVerfG, Beschluss vom 23.05.2012 - 2 BvR 625/12

Die Überbeanspruchung eines Richters (hier: durch den Vorsitz in zwei BGH-Strafsenaten) führt grundsätzlich nicht zu einem Verstoß gegen den materiellen Gewährleistungsgehalt des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG.

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