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IBRRS 2018, 1060; IMRRS 2018, 0378; IVRRS 2018, 0165
Umwelt und NaturschutzUmwelt und Naturschutz
Nur eine anerkannte Umweltschutzvereinigung kann Rechtsbehelf nach UmwRG einlegen!

OVG Saarland, Beschluss vom 28.02.2018 - 2 B 811/17

Die Zulässigkeit eines Rechtsbehelfs nach § 2 Abs. 1 UmwRG setzt voraus, dass im Zeitpunkt der Einlegung die Umweltvereinigung bereits anerkannt ist oder aber jedenfalls ihre Anerkennung rechtzeitig betrieben hat (vgl. § 2 Abs. 2 UmwRG).*)

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