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Aktuelle Position:
Volltexturteile: 1
1 Volltexturteil gefunden
IBRRS 2007, 3220; IMRRS 2007, 1337
Wohnungseigentum
Belegeinsicht vor Abstimmmung über Jahresabrechnung
OLG Köln, Beschluss vom 11.12.2006 - 16 Wx 200/06
1. Den Eigentümern muss vor der Beschlussfassung hinreichend Gelegenheit gegeben werden, sämtliche Abrechnungsunterlagen sowie die Einzelabrechnungen einzusehen.
2. Eine ordnungsgemäße Information der Eigentümer setzt voraus, dass vor (und auch während) der Eigentümerversammlung für die Eigentümer uneingeschränkt und in zumutbarer Weise Gelegenheit besteht, die Einzelabrechnungen sämtlicher Miteigentümer einzusehen. Hierauf sind die Eigentümer hinzuweisen. Die Offenlegung der Unterlagen hat dabei zeitlich so zu erfolgen, dass vor der Versammlung für den einzelnen Eigentümer ausreichend Zeit bleibt, alle Saldenlisten zu prüfen. Der Verwalter kann seiner dementsprechenden Auskunftspflicht nicht durch Bereithalten der Unterlagen in seinem Büro nachkommen.