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IBRRS 2007, 4908; IMRRS 2007, 2433
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Kostenverteilung bei Frisch- und Abwasser

OLG Hamm, Beschluss vom 10.09.2007 - 15 W 358/06

Auf eine Kostenverteilung dergestalt, dass der Anteil der Gewerbeeinheiten an den Abwasserkosten entsprechend ihrem tatsächlichen Frischwasserverbrauch zunächst von den Gesamtkosten abgezogen und der Rest nach Wohnfläche auf die Wohneinheiten verteilt wird, besteht nach den Maßstäben des § 10 Abs. 2 Satz 3 WEG n.F. kein Anspruch.

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