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1 Volltexturteil gefunden
VPRRS 2016, 0189
Mit Beitrag
Strom, Wasser, GasStrom, Wasser, Gas
Betrieb eines Energieversorgungsnetzes: Konzessionsvergabe muss transparent erfolgen!

OLG Celle, Urteil vom 17.03.2016 - 13 U 141/15 (Kart)

1. Gemeinden handeln beim Abschluss von Konzessionsverträgen als Unternehmen im Sinne des Kartellrechts und haben dabei eine marktbeherrschende Stellung.

2. Als marktbeherrschende Anbieter der Wegenutzungsrechte in ihrem Gebiet sind die Gemeinden dazu verpflichtet, den Konzessionär für den Betrieb eines Energieversorgungsnetzes in einem diskriminierungsfreien Wettbewerb auszuwählen.

3. Die Auswahl des Konzessionärs muss in einem transparenten Verfahren erfolgen und ist vorrangig an Kriterien auszurichten, die die Ziele des § 1 EnWG konkretisieren. Das Auswahlverfahren muss so gestaltet werden, dass die am Netzbetrieb interessierten Unternehmen erkennen können, worauf es der Gemeinde bei der Auswahlentscheidung ankommt.

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