Sie haben soeben den Bereich betreten. Hier bekommen Sie alle für diesen Bereich relevanten Inhalte gefiltert angezeigt. Mit Klick auf "Alle Sachgebiete" links kommen Sie jederzeit wieder zu den ungefilterten Übersichten.
Die Anzeige "Bester Treffer" wurde von Ihren Suchergebnissen verborgen.
Sie werden in Zukunft keine besten Treffer mehr sehen.(Einstellungen bearbeiten)
Bei Eingabe mehrerer Suchbegriffe, getrennt durch Leerzeichen, werden Texte gefunden, in denen alle Suchbegriffe vorkommen.
Groß- und Kleinschreibung wird nicht unterschieden.
Sie können den Platzhalter * einsetzen: "pauschal*" findet z.B. auch "Pauschalhonorar".
Bei Eingabe eines Aktenzeichens wird automatisch nach der zugehörigen Entscheidung und weiteren Texten, in denen diese zitiert wird, gesucht, bei Eingabe eines Datums nach allen Entscheidungen mit diesem Verkündungsdatum.
Oder-Suche: geben Sie zwischen mehreren Suchbegriffen ODER ein (großgeschrieben), um Dokumente zu finden, in denen mindestens einer der Begriffe vorgekommt.
Phrasensuche: genaue Wortfolgen können Sie mittels Anführungszeichen (") suchen.
Ihre Suche nach Aktenzeichen: "12 U 166/05" ODER "12 U 166.05" ergab 1 Treffer in 4 Bereichen.
Aktuelle Position:
Volltexturteile: 1
1 Volltexturteil gefunden
IBRRS 2006, 3747; IMRRS 2006, 2748
Prozessuales
Verfahrensrecht - Unterlassen von Zeugenvernehmung
KG, Urteil vom 06.07.2006 - 12 U 166/05
Zwar führt das Versäumen einer nach § 379 ZPO gesetzten Frist zum Unterbleiben der Ladung des Zeugen; eine Partei kann mit dem Beweismittel ohne erneute Fristsetzung gemäß § 356 ZPO aber nur ausgeschlossen werden, wenn die Voraussetzungen des § 296 Abs. 2 ZPO vorliegen. Unterlässt das Gericht die Vernehmung eines Zeugen wegen Nichteinzahlung des Vorschusses, so liegt darin keine Zurückweisung im Sinne der §§ 296, 531 Abs. 1 ZPO.*)