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IMR 9/2018 - Vorwort

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

die WEG- und Mietrechtsreformversuche nehmen Gestalt an.

So liegt ein Referentenentwurf zur Ergänzung der Regelungen über die zulässige Miethöhe bei Mietbeginn und zur Anpassung der Regelungen über die Modernisierung der Mietsache (sog. Mietrechtsanpassungsgesetz - MietAnpG, Stand: 10.07.2018) vor. Der Ausschuss Miet- und Wohnrecht des Deutschen Anwaltvereins hat hierzu Anfang August Stellung genommen.

Es geht im Wesentlichen um Neuregelungen zur Mietpreisbremse und zur Modernisierungsmieterhöhung.

Darüber hinaus liegt zum einen ein Diskussionsentwurf zu einem "Gesetz zur Förderung von Barrierefreiheit und Elektromobilität im Miet- und Wohnungseigentumsrecht" und zum anderen ein Diskussionsentwurf des Bayerischen Justizministeriums zu einem "Gesetz für zukunftsfähiges Wohnen im Eigentum" vor.

Das Gesetz soll Wohneigentum wieder attraktiver machen und insbesondere der altersbedingten Veränderung der Gesellschaft, der gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Behinderung, dem Einbruchschutz, der energetischen Sanierung und der Förderung der Elektromobilität Rechnung tragen.

Der Gesetzgebungsausschuss wird auch hierzu kurzfristig Stellung beziehen. Mit dieser Stellungnahme soll auch die Frage erörtert werden, ob ein darüberhinausgehender Reformbedarf im Wohnungseigentumsgesetz besteht.

Festzustehen scheint bereits, dass es in diesem Zusammenhang zu einschneidenden strukturellen Änderungen der §§ 16 und 22 WEG kommen wird.

Der Gesetzgebungsausschuss wird Sie fortlaufend informiert halten.
Und schließlich: Unaufhaltsam rückt unsere große Herbsttagung vom 28.09. und 29.09.2018 näher. Anmeldungen werden noch entgegengenommen.

Auf ein erfolgreiches Wiedersehen in Amsterdam,

Ihr
Horst Müller

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