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IMR 9/2016 - Vorwort

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,

er ist inzwischen schon eine feste Institution, der alljährliche Münchener Mietgerichtstag, der dieses Jahr am 06.07.2016 zum siebten Mal stattfand.

Seine Besonderheiten lagen

- zum einen in seiner Mischung von lokalem und überlokalem Bezug,
- zum anderen in seiner ausgewogenen Mischung von rein juristischen und (verbands-/wohnungs-)politischen Vorträgen kompetenter Referenten und
- zum Dritten (worauf Frau VRiBGH Dr. Karin Milger zur Beginn ihres Referats zu Recht hinwies) in seinem Publikum, das nicht nur aus Rechtsanwälten/-innen, sondern in nicht unerheblichem Umfang auch aus Richtern und Verwaltungsjuristen bestand.

Das beeindruckende Ambiente des Münchener Justizpalastes gab der Veranstaltung zudem erneut einen schönen äußeren Rahmen. Nach (inzwischen schon) alter Tradition referierten in der ersten Stunde des "ersten Blocks"

- Herr Reinhard Nemetz, Präsident des Amtsgerichts,
- Herr Prof. Dr. Winfried Bausback, Bayer. Staatsminister der Justiz,
- Frau RAin Petra Heinicke, 1. Vorsitzende des Münchener Anwaltsvereins, und
- Herr Axel Markwardt, Kommunalreferent der Landeshauptstadt München,

über das Spannungsverhältnis zwischen mietrechtlichen Vorgaben, bauwirtschaftlichen Belangen und kommunal- bzw. landespolitischen Planungszielen unter Berücksichtigung der Gegebenheiten auf dem (vor allem Münchener) Wohnungsmarkt.

Frau VRiBGH Dr. Karin Milger berichtete und erläuterte sodann eine Stunde lang die aktuelle Rechtsprechung des VIII. Zivilsenats.

Auch im anschließenden "zweiten Block" befruchtete diese Mischung, bestehend aus einem beeindruckenden Referat von Herrn RA Michael Drasdo zur "gemeinschaftswidrigen Nutzung des Sondereigentums durch den Mieter - Durchsetzung von Unterlassungsansprüchen und Folgen" und dem erfreulich praxisorientierten Vortrag von Herrn Dipl. Ökonom Michael Neitzel, Geschäftsführer der INWIS GmbH, zum Thema "Wohnungsmarkt und Mietrecht aus ökonomischer Perspektive" die Veranstaltung.

Die an sich vorgesehene (zu kurz bemessene und daher überzogene) halbe Stunde für Stellungnahmen der Verbände (Mieterverein München e. V., Haus und Grund München sowie Münchener Anwaltsverein) zu aktuellen mietrechtlichen Fragen beendete sodann gewohnt "erfrischend" den "zweiten Block", bis dann nach der zweiten Pause noch einmal zwei rein rechtliche Vorträge, nämlich der sehr fundierte von Herrn Prof. Dr. Friedemann Sternel zum Thema "Nutzung von Gemeinschaftsflächen und Gemeinschaftseinrichtungen durch den Mieter" und der kritische von Herrn VRiLG Dr. Günter Prechtel, LG München I, zum Thema "Alles AGB - oder was?" (Letzterer leider notgedrungen in zeitlich verkürzter Form), den Mietgerichtstag abrundeten.

Der 7. Mietgerichtstag glänzte also (wieder einmal) durch äußerst vielseitige, spannende, Theorie und Praxis beleuchtende Referate.

Ein "Wermutstropfen" verblieb dann jedoch auch dieses Jahr: So schwindet Jahr für Jahr schon im Themenplan der Rahmen für Diskussionen, offiziell vorgesehen (und von vorneherein zum Scheitern verurteilt) war eine Diskussion dieses Mal für den Schluss der Veranstaltung, nämlich von 15:45 Uhr bis 15:45 Uhr (!). Auch die in früheren Veranstaltungen immerhin zumindest im Ansatz intendierte Diskussion zwischen den Verbandsvertretern auf einem gemeinsamen Podium wurde durch einzeln aneinander gereihte Referate ersetzt. Immerhin belebte Herr Prof. Häublein mit einer kurzen, spontan entfachten Diskussion die Atmosphäre.

Bleibt zu wünschen, dass es über die stets hervorragenden Vorträge hinaus diese Belebung wieder in den kommenden Jahren geben wird, auf dass wir uns noch auf viele Münchener Gerichtstage freuen dürfen!

Mit freundlichen kollegialen Grüßen

Andreas Bühler
Rechtsanwalt, München

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