Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
IMR 9/2013 - Vorwort
Liebe Leserin,
lieber Leser,
im Editorial des Aprilheftes wünschte uns Frau Kollegin Heilmann noch, dass uns bald die wärmenden Strahlen des Frühlings erreichen. Nun sind wir froh, die Hitzeperiode überstanden zu haben, und genießen den ausschleichenden Sommer.
Praktische Erfahrungen konnten in Bezug auf das Mietrechtsänderungsgesetz bereits gemacht werden. Ein erster Antrag auf Räumung im Wege der einstweiligen Verfügung gegen den dem Vermieter nicht bekannten Untermieter war vor dem Amtsgericht München erfolgreich.
§ 940a Abs. 2 ZPO funktioniert!
Nach der Gesetzesänderung ist vor der Gesetzesänderung. Schon stehen weitere Gesetzesvorhaben an. Geplant ist unter anderem die Änderung des Gesetzes zur Regelung der Wohnungsvermittlung. Ziel dessen ist, den Mieter finanziell dadurch zu entlasten, dass grundsätzlich der Vermieter die Maklerprovision schuldet, es sei denn, der Wohnungssuchende schließt mit dem Makler einen Maklervertrag, durch den ein Mietvertrag über eine Wohnung zu Stande kommt, mit deren Vermietung der Vermieter den Makler seinerseits noch nicht beauftragt hatte.
Ein weiteres Vorhaben ist die Änderung des § 5 WiStG, um so ein praxistaugliches Instrumentarium zu schaffen, Mieter vor überhöhten Mieten zu schützen. Es soll auf das Tatbestandsmerkmal des "Ausnutzens" verzichtet werden und eine rein objektive Lösung/Tatbestandsmerkmal geschaffen werden. Zunächst bleibt jedoch wohl die anstehende Bundestagswahl abzuwarten, bevor diese Vorhaben wieder konkret aufgenommen werden.
Das vorliegende Septemberheft empfehle ich Ihnen als hervorragende Kanzlei- oder auch Urlaubslektüre, Letzteres für alle, die noch in den Urlaub fahren dürfen.
Es wäre schön, viele von Ihnen bei der diesjährigen Herbsttagung der ARGE, die am 27.09./28.09.2013 in Prag stattfindet, zu sehen. Es werden dort wieder zahlreiche unterschiedliche Themen praxisrelevant bearbeitet und dargestellt.
Sind die Vorträge verdaut, lockt die Goldene Stadt - per aspera ad astra.
Ganz herzliche Grüße aus München
Ihre
Henrike Butenberg
Rechtsanwältin
Rechtsanwältin und Fachanwältin für
Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Mitglied des Redaktionsbeirates