Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
IMR 8/2015 - Vorwort
Liebe Leserinnen und Leser,
vom 11. bis 13. Juni 2015 fand in Hamburg der 66. Deutsche Anwaltstag mit einem alle Rechtsgebiete und viele berufspolitische Fragestellungen umfassenden Fachprogramm statt.
Die Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien nahm dies wie immer zum Anlass, die alljährliche Frühjahrstagung abzuhalten.
Zentraler Tagungsordnungspunkt der Mitgliederversammlung war die Neu- und Wiederwahl des Geschäftsführenden Ausschusses. Der Kollege Dr. Jan-Hendrik Schmidt hat den Ausschuss auf eigenen Wunsch verlassen. Für seine langjährige und engagierte Mitwirkung an dieser Stelle nochmal ein ganz herzliches Dankeschön!
Ein ebenso herzliches Willkommen gilt nunmehr der neuen "geballten Frauenpower" an Bord - den Kolleginnen Alice Burgmair und Andrea Pflügl aus München.
Das Fachprogramm eröffnete Rechtsanwältin Henrike Butenberg. Ihr detaillierter Vortrag gewährte nicht nur einen umfassenden Überblick über die neue Mietpreisbremse und das Bestellerprinzip im Maklerrecht, sondern zeigte auch vielfältige mit dem Gesetz nicht geklärte Problemstellungen auf, zu welchen selbstverständlich auch fundierte Lösungsansätze präsentiert wurden.
Wie gewohnt sehr kompetent und schwungvoll widmete sich sodann Richter am AG Hamburg Dr. Olaf Riecke mit vielen Beispielen den Tücken und Fallstricken der Bestimmtheit von WEG-Beschlüssen.
Als nahezu schon überfällig erwies sich der folgende, dem Parteiverrat und der Interessenkollision bei der Übernahme von WEG-Mandaten gewidmete Beitrag des Kollegen Michael Drasdo. In vielfältigen Fallkonstellationen zeigte Drasdo eindrucksvoll auf, wie schnell insbesondere nach vorangegangener Beratung der Rechtsanwalt von der Ausführung späterer Mandate in der WEG ausgeschlossen sein kann. Seine in wirtschaftlicher Hinsicht für den Anwalt nicht immer erfreulichen Ausführungen führten zu kontroverser Diskussion im Teilnehmerkreis. Jedoch bildet gerade die strikte Wahrung berufs- und standesrechtlicher Regelungen ein wesentliches Kompetenz- und Abgrenzungsmerkmal der Anwaltschaft im immer enger werdenden Wettbewerb der Rechtsdienstleister.
Die Hamburger Kollegen Christian Putschäw und Carsten Küttner beendeten das Fachprogramm unter Erörterung herausragender BGH-Entscheidungen mit dem Rechtsprechungsfenster zum Mietrecht und WEG-Recht.
Gelegenheit zum Wiedersehen und weiterer Fortbildung gibt es bereits am 25./26.9. 2015 anlässlich der Herbsttagung der ARGE in Bremen.
Bis dahin wünsche ich Ihnen noch sehr schöne Sommertage und grüße Sie herzlich aus Berlin
Ihre
Beate Heilmann