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IMR 8/2014 - Vorwort

Liebe Leserinnen und Leser,

es ist vollbracht: Nach ganz viel Licht und ein bisschen Schatten ist die deutsche Mannschaft nach 24 Jahren wieder einmal Fußballweltmeister geworden. Dazu einen riesigen Glückwunsch von dieser Stelle!

Zu gratulieren ist aber auch dem Kollegen Drasdo, dem es gelungen ist, die Mitgliederversammlung im Rahmen der DAT-Tagung unserer ARGE am 26.06.2014 in Stuttgart so einzudampfen, dass sie binnen 11 Minuten erledigt war. Um 18:00 Uhr traten nämlich die Teams des Schwaben Löw und des Schwaben Klinsmann gegeneinander an, und das wollten sich die Teilnehmer im Schwabenland natürlich nicht entgehen lassen. Durch Abkürzung der Pausen und der Mitgliederversammlung kamen alle Referenten im geplanten Zeitrahmen zu Wort. Bevor die Rechtsprechungsfenster von den Kollegen Slomian, Manhardt, Wiegner, Volpp und Moersch geöffnet wurden, befasste sich der Kollege Dr. Greiner mit der Übertragung der Instandhaltungspflicht auf den einzelnen Wohnungseigentümer. In gewohnt prägnanter Weise sezierte er die Balkonkostenentscheidung des BGH (Az.: V ZR 9/12, Dokument öffnen IMR 2013, 26), nach der aus Instandhaltungsklauseln Kostentragungspflichten des Sondereigentümers herausgelesen werden können, ohne dass dies überhaupt als Problem identifiziert wird. Zum Thema Mieterhöhung nach Modernisierung arbeitete die Kollegin Heilmann als großen Unterschied zwischen altem und neuem Recht die zu erwartende Mieterhöhung heraus. Die zu erwartende Mieterhöhung stellt jetzt keinen Härtegrund mehr gegen die Duldung der Maßnahme dar, sondern nur noch gegen die Mieterhöhung selbst. Alles in allem war die Tagung in Stuttgart in ihrem Gemisch aus guter Vorbereitung und spontaner Improvisation ein glattes 1 : 0 für die ARGE!

Die Chronistin stellt fest: Es gab eine Zeit vor der WM und es gibt Länder, die nicht nur nicht Weltmeister geworden sind, sondern sogar noch nicht einmal an der WM teilgenommen haben. Legt man diese Schnittmenge zu Grunde, ist auf das deutsch-österreichische Symposium zur "Schaffung eines Bauträgervertragsgesetzes - Die österreichische Rechtslage als Beispiel einer Lösung" hinzuweisen, welches die ARGE am 15.05.2014 in Karlsruhe veranstaltete. Während in Österreich schon seit Jahren ein Bauträgervertragsgesetz in Kraft ist, blieb die Forderung nach der Schaffung eines eigenständigen Bauvertragsrechts in Deutschland bislang unerfüllt, wenn auch nicht ungehört. Das Bundesjustizministerium hat zwar eine Arbeitsgruppe eingesetzt, zu einer Gesetzesinitiative ist es jedoch bislang nicht gekommen. Nach einer Einleitung zum deutschen und österreichischen Recht haben namhafte Referenten aus Deutschland und Österreich drei große Themenkreise rechtsvergleichend beleuchtet. Diskutiert wurden die Fragestellungen des "Bauträgervertragsrechts" in allen Facetten, der Abnahme und der Gewährleistung. Teilnehmer der Veranstaltung waren auch Abgesandte der Justizministerien beider Staaten. Wenn die Veranstaltung einen kleinen Beitrag zur rechtspolitischen Diskussion, die eventuell Gesetzesinitiativen nach sich ziehen könnte, geleistet haben sollte, wäre dies ein grandioses 7 : 1 für die ARGE!

Ich wünsche Ihnen einen weltmeisterlichen Sommer und bleiben Sie sportlich!

Ihre

Ruth Breiholdt
Mitglied des Redaktionsbeirats der IMR

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