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IMR 8/2012 - Vorwort

Liebe Leserin,
lieber Leser,

das Mietrechtsänderungsgesetz ist auf dem Weg. Der Bundesrat hat am 06.07.2012 über den Gesetzesentwurf beraten und dabei den geplanten zeitweiligen Ausschluss der Mietminderung bei Durchführung energetischer Modernisierungsmaßnahmen abgelehnt. Der weitere „Fahrplan“ ergibt sich voraussichtlich wie folgt: 1. Lesung im Bundestag am 27.09.2012, Anhörung der Verbände 15.10.2012, 2. und 3. Lesung im Bundestag am 08./09.11.2012. Die Beratung im Bundesrat soll am 14.12.2012 stattfinden. Ein Inkrafttreten der Reform im 1. Quartal 2013 ist damit zu erwarten.

Die bevorstehenden Änderungen des Mietrechts waren auch Gegenstand der Frühjahrstagung der ARGE am 14.06.2012 anlässlich des 63. Deutschen Anwaltstags in München. Der Vorsitzende des Geschäftsführenden Ausschusses der ARGE, Rechtsanwalt Thomas Hannemann, stellte die geplanten Änderungen dem erfreulich großen und gespannten Teilnehmerkreis im Detail vor, VRiLG Thomas Spielbauer, München, informierte später über die Auswirkungen der Änderung auf § 22 Abs. 2 WEG. Rechtsanwältin und Notarin Edith Kindermann aus Bremen, nicht zum ersten Mal Gast der ARGE, hielt einen wie immer gleichermaßen höchst unterhaltsamen wie fachlich qualifizierten Vortrag zur Honoraroptimierung in Mietsachen. Die Abrundung erfolgte mit der traditionellen Rechtsprechungsübersicht zum Mietrecht, Wohnungseigentumsrecht und Maklerrecht.

Wie steht es mit weiteren Gesetzesvorhaben?

Die erst zum 01.11.2011 in Kraft getretene TrinkwasserVO wird möglicherweise schon in Kürze weiteren Änderungen unterliegen. Seit dem 12.06.2012 liegt ein erster Entwurf zur Novellierung vor. Vorgesehen ist insbesondere die Erweiterung des Beprobungsintervalls auf drei Jahre, die Streichung der Anzeigepflicht für den Bestand an Großanlagen bei den Gesundheitsämtern sowie die Präzisierung der Definition „Großanlage“.

Der Entwurf der EU-Energieeffizienzrichtlinie vom 22.06.2011 wurde am 15.06.2012 im EU-Rat, EU-Parlament und im ITRE-Ausschuss beraten. Details sind noch nicht bekannt, im Raum steht jedoch die Verpflichtung zum Einbau von Wärmemengenzählern in fernwärme- und zentralbeheizten Wohnungen sowie eine monatliche Abrechnungs-Informationspflicht gegenüber dem Mieter.

Zur Novellierung der EnEV besteht ein Entwurf vom 08.03.2012, die Regelungen betreffen jedoch im Wesentlichen den Neubau; Auswirkungen auf die Bestandsimmobilien werden sich voraussichtlich nicht ergeben.

Die 2. Stufe der Reform des Insolvenzrechts ist mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens, zur Stärkung der Gläubigerrechte und zur Insolvenzfestigkeit von Lizenzen vom 23.01.2012 angestoßen. Mietrechtlich relevant ist hier unter anderem die geplante Ergänzung des GenG um zukünftige §§ 66a und 67c zur Einschränkung des Kündigungsrechts des Insolvenzverwalters in Bezug auf die Mitgliedschaft von Schuldnern in Wohnungsgenossenschaften.

Nicht nur das MietRÄnderungG wird den Immobilienrechtler also in nächster Zeit bewegen.

Genießen Sie bis dahin die restlichen Sommertage,

mit den besten Grüßen
Ihre
Beate Heilmann
Mitglied des Geschäftsführenden Ausschusses der ARGE Mietrecht und Immobilien

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