Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
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IMR 8/2010 - Vorwort
Liebe Leserin,
lieber Leser,
die Fußballweltmeisterschaft ist vorbei; es gibt also keinen guten Grund mehr, sich nicht mit den aktuellen Problemen des Miet- und Immobilienrechts zu befassen. Da kommt die neue IMR sicherlich gerade recht.
Ungeachtet der WM bleibt der BGH, insbesondere der Wohnraummietsenat, unverändert produktiv:
Zwei aktuelle Entscheidungen empfehle ich daher Ihrer Lektüre (Mit Kündigung erklärter Widerspruch gegen Vertragsverlängerung - VIII ZR 184/09, Seite 318; Mietspiegel aus Nachbargemeinde - VIII ZR 99/09,
Seite 319). Weiter finden Sie drei Entscheidungen des V. Zivilsenats, zuständig unter anderem für das Wohnungseigentums- und Grundstücksrecht. Besonderes Augenmerk verdient die Entscheidung über nachbarrechtliche Ausgleichsansprüche in einer WEG-Anlage (V ZR 10/10,
Seite 334).
Auch das aktuelle Heft dokumentiert die große Bandbreite unserer ARGE, etwa durch verwaltungsgerichtliche Entscheidungen (zum Beispiel VG Gera: Gesamtschuldnerhaftung der WEG-Mitglieder gegenüber Versorgern, Seite 341, aber auch die Feststellung der Unzulässigkeit eines Internet-Gewinnspiels um ein Haus: VG Münster,
Seite 348, und die Entscheidung des VG Gießen,
Seite 352, mit der die Marburger Solarsatzung für unwirksam erklärt wurde). Sogar die Rechtsprechung des BSG, hier zur Frage der Nebenkostennachzahlung durch eine ARGE (
Seite 326), hat Auswirkungen auf das Immobilienrecht.
Wie Sie sehen, finden sich nicht nur obergerichtliche, sondern auch instanzgerichtliche Entscheidungen (zum Beispiel LG Braunschweig zur bekannten gewerberaummietrechtlichen Problematik der Mietminderung wegen Verlusts des Ankermieters, Seite 332, oder des LG Hamburg zur Hamburger Formel zur Streitwertberechnung,
Seite 355). Dennoch nochmals die Bitte, interessante instanzgerichtliche Entscheidungen der Redaktion der IMR unter mayer@id-verlag.de zur Verfügung zu stellen, gerne durchaus auch in der bewährten Bearbeitung: "Alles auf einer Seite!".
Wiederum sind zwei Beiträge in unserem Heft 8, einmal zum "Aktuellen Stand des Abschlusses gewerblicher Mietverträge unter Abwesenden" (Neuhaus, Seite 314) und zum anderen über "Die Anbietpflicht bei der Eigenbedarfskündigung" (Kasper,
Seite 309).
Last not least:
Große Ereignisse werfen auch bei unserer ARGE ihren Schatten voraus: Auf der letzten Umschlagseite finden Sie das Programm unserer diesjährigen Herbsttagung in München am 10. und 11. September 2010 (wegen des Oktoberfestes gegenüber unserem "Stammplatz" Ende September vorverlegt). Aktuelle und spannende Themen, die wiederum die gesamte Bandbreite unserer ARGE widerspiegeln. Ich hoffe, Sie in München begrüßen zu können.
Viel Spaß und Erkenntnisgewinn bei der Lektüre der aktuellen IMR: Traditionelle Zeitschriften lassen sich bekanntlich auch im Freibad, in der Eisdiele, u. a. problemlos lesen.
Ihr
Thomas Hannemann, Rechtsanwalt
Vorsitzender des Geschäftsführenden Ausschusses