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IMR 7/2023 - Vorwort

Liebe Leserinnen, liebe Leser,

der Gesetzgeber hält uns ständig „auf Trab“ – dabei meine ich nicht nur das gefühlt seit Monaten diskutierte „Heizungsgesetz“ (korrekt: GEG), über das der Bundestag in der 24. KW, wie man hört, auf der Basis einer Gesetzesfassung diskutiert hat, von der alle wussten, dass sie inhaltlich überhaupt nicht mehr zur Debatte stand und daher auch mit „Leitplanken“ versehen wurde, über die unser Bundesjustizminister auf dem Deutschen Anwaltstag in Wiesbaden geäußert haben soll, dass er deren Inhalt nicht verstanden habe (was mich persönlich beruhigt hat, da es mir genauso geht). Es kommen nämlich noch, viel kleinteiliger, ein Gesetzesentwurf des Bundesrates gegen die Umgehung der Mietpreisbremse hinzu und ein Referentenentwurf des BMJ zur Zulassung virtueller Wohnungseigentümerversammlungen, zur Erleichterung des Einsatzes von Steckersolargeräten und zur Übertragbarkeit beschränkter persönlicher Dienstbarkeiten für Erneuerbare-Energien-Anlagen. Wahrscheinlich ist die Aufzählung nicht einmal abschließend.

Apropos Deutscher Anwaltstag 2023, von dem ich gerade zurückgekehrt bin: Der dortige Anwaltsverein hat sich außerordentliche Mühe gegeben, alle Kolleginnen und Kollegen von den Vorzügen Wiesbadens in der größtmöglichen Bandbreite zu überzeugen: Es ist ihm rundum gelungen. Herzlichen Dank dafür. Die Veranstaltung unserer Arbeitsgemeinschaft am 16. Juni war erfreulich gut besucht und die Teilnehmerinnen und Teilnehmer haben auch wirklich (an einem Freitagnachmittag bei strahlender Sonne!) überwiegend bis zum bitteren Ende um 18:00 Uhr ausgeharrt. Sie wurden belohnt: Herr Kollege Rampp startete mit dem aktuellen Thema: Anpassung von Wirtschaftsplänen an die Krisensituation. Frau Kollegin Dreyer hat auf beeindruckende Art und Weise Licht in die komplizierten Regelungen des §§ 20, 21 WEG am Beispiel der privilegierten Maßnahme des Einbaus eines Aufzugs gebracht. Herr RiAG Dr. Zehelein hat Haftungsfallen gerade für Anwältinnen und Anwälte bei der Aufrechnung mit verjährten Forderungen gegenüber dem Kautionsrückzahlungsanspruch im Prozess aufgezeigt inklusive praxisnaher Lösungen. Danach war eine Pause zwingend erforderlich, nach der uns Herr RiOLG Emmerich auf den aktuellen Stand der Schriftformprobleme im Gewerberaummietrecht wie immer prägnant gebracht hat. Den Abschluss bildete ein fulminanter Parforce-Ritt von Frau Kollegin Dr. Hörndler zu dem komplexen Problemkreis: Gewerberaummiete und Insolvenz: Chapeau (gerade vor dem Hintergrund meiner persönlichen Auffassung, das Insolvenzrechtler, wie im Übrigen auch Steuerrechtler, völlig anders denken als das restliche juristische Fußvolk).

Unsere Arbeitsgemeinschaft lotst Sie also sicher durch alte und neue Praxisprobleme, und zwar nicht nur mit unseren Veranstaltungen, sondern auch mit der IMR, deren aktuelles Heft Ihnen vorliegt mit interessanten Entscheidungen für unsere tägliche Arbeit in der gewohnt praxisnahen Darstellung – ergänzt um einen Aufsatz zu einem Thema, das sicherlich nicht unser tägliches Brot ist.

Erleben Sie es selbst und melden Sie sich, soweit noch nicht geschehen, zu unseren nächsten Veranstaltungen an: einmal zu unserer Herbsttagung dieses Jahr im schönen Wien am 29./30.09.2023, aber auch zu unserem diesjährigen (dem 12.) Abrechnungstag am 01.12.2023 in Bremen. Programme und Anmeldelinks finden Sie wie immer auf unserer Homepage: mietrecht-dav.de.

Der gesamte Geschäftsführende Ausschuss und auch ich persönlich würden uns freuen, Sie auf einer dieser Veranstaltungen persönlich begrüßen zu können. Bis dorthin alles erdenklich Gute und frohes Schaffen

Ihr
Thomas Hannemann
Rechtsanwalt

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