Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
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IMR 7/2013 - Vorwort
Liebe Leserin,
lieber Leser,
auch wenn nun die große Hitzewelle begonnen hat, sollte die Fortbildung nicht zu kurz kommen.
Das vorliegende Heft, welches Sie hoffentlich an einem möglichst kühlen Plätzchen durcharbeiten können, bietet wieder eine Fülle neuer Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sowie der Instanzgerichte zu allen Rechtsfragen rund um das Miet- und Immobilienrecht.
Auf der gut besuchten Frühjahrstagung der ARGE anlässlich des Anwaltstags in Düsseldorf am 06.06.2013 haben wir uns bei damals noch recht angenehmen Außentemperaturen einmal mehr mit sehr unterschiedlichen Themen beschäftigt. Herr Kollege Dr. Lützenkirchen zeigte auf, dass man angesichts der umfangreichen und nicht immer vorhersehbaren Rechtsprechung des BGH leicht in Haftungsfallen geraten kann. Herr Streyl machte mit den komplizierten Fragen der Umsatzsteueroption vertraut und Herr Kollege Fritsch erläuterte in einem humorvollen Vortrag, welche Unwägbarkeiten in Heizungsbetriebsgemeinschaften stecken können.
Im Rahmen der Mitgliederversammlung wurde nach den Regularien abschließend auch die Frage diskutiert, ob im Bereich des Mietrechts einige Streitsachen wie z. B. Mieterhöhungen oder Betriebskostenabrechnungen überhaupt noch kostendeckend geführt werden können. Ein Thema, das auch bei kühlen Außentemperaturen nicht zuletzt jüngere Anwälte ins Schwitzen bringt.
Bei Erstellung dieses Beitrags war noch nicht abzusehen, ob der Gesetzgeber die notwendige Anpassung der Anwaltsvergütung noch in dieser Legislaturperiode vornehmen wird oder ob wir weiter warten müssen.
Nicht mehr länger warten sollten Sie allerdings mit Ihrer Anmeldung für die Herbsttagung, die am 27./28.09.2013 in Prag stattfinden wird. Wir haben wieder ein sehr interessantes und abwechslungsreiches Vortragsprogramm für Sie zusammengestellt. Daneben gibt es auch ein attraktives Begleitprogramm und der kollegiale Austausch wird sicherlich nicht zu kurz kommen. Auf die Schönheiten von Prag hinzuweisen, hieße Eulen nach Athen bzw. an die Moldau tragen.
Wir sehen uns in Prag bei hoffentlich angenehmen Temperaturen!
Insoweit verbleibe ich
mit den besten Grüßen
Ihr
Norbert Schönleber
Mitglied des Geschäftsführenden Ausschusses der ARGE Mietrecht und Immobilien