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IMR 7/2006 - Vorwort

Liebe Leserin,
lieber Leser,

ich ahne schon, was Sie sagen, wenn Sie dieses Heft in den Händen halten: „Nicht schon wieder eine neue Fachzeitschrift!“. Sie haben vollkommen Recht. Nicht nur der Markt ist mit juristischen Fachzeitschriften übersättigt, auch die Leser sind es. Aber auch wir haben Recht. Denn wir bieten Ihnen nicht einfach eine neue gedruckte Fachzeitschrift zum Immobilien-, Miet- und Wohnungseigentumsrecht. Die ab jetzt monatlich erscheinende IMR soll nur der Zubringer zur Datenbank ibr-online sein.

Die Zufriedenheit der Nutzer mit ibr-online ist sehr hoch. Das erfahren wir aus vielen persönlichen Gesprächen. Doch gilt ibr-online auch als eine typische Nischen-Datenbank, die sich ausschließlich an Bauprofis und Bauanwälte richtet. Dabei wird jedoch verkannt, dass „ibr“ für Immobilien- und Baurecht steht. Also bietet auch die gesamte Datenbank ibr-online Inhalte zum Immobilienrecht. Um die Öffentlichkeit auf die immobilienrechtlichen Inhalte von ibr-online aufmerksam zu machen, wird es künftig monatlich die IMR geben – gleichsam als Appetitanreger für ibr-online.

Das erfolgreiche Konzept von IBR/ibr-online wird 1:1 übernommen. Die IMR bietet Ihnen künftig ca. 30, jeweils einseitige Beiträge zu aktueller Rechtsprechung zu folgenden Rechtsgebieten: Immobilienrecht insgesamt, Immobilienanlagenrecht, Bauträgerrecht, Wohnraum- und Gewerberaummietrecht, Wohnungseigentums-, Makler- und Nachbarrecht, Öffentliches Recht, Immobiliensteuerrecht sowie Besonderheiten des Verfahrens- und Vollstreckungsrechts. Zu jedem Rechtsgebiet dieser Palette bieten wir Ihnen mit der ersten IMR-Ausgabe Beiträge. In der Datenbank ibr-online können Sie zu jedem Beitrag (natürlich auch diesen selbst!) die Originalentscheidung abrufen. Der Bestand an IMR-Urteilen und -Inhalten wächst täglich, auch wenn wir den Grad an Vollständigkeit, den wir im privaten Baurecht und im Bauvergaberecht bieten können, in den IMR-Rechtsgebieten bislang noch nicht vorweisen können.

Stolz und dankbar bin ich, dass ich namhafte und anerkannte Fachleute als Mitherausgeber und ständige Mitarbeiter gewinnen konnte. Stellvertretend für alle anderen darf ich mich bei meinen Mitherausgebern bedanken, dass Sie das Konzept der IMR unterstützen und mittragen und mit Tat und Rat zur Seite stehen: Notar Dr. Gregor Basty, München; Richter am Landgericht Hubert Blank, Mannheim; Rechtsanwalt Professor Dr. Wolf-Rüdiger Bub, München; Professor Dr. Werner Merle, Mainz/Potsdam; Richter am Oberlandesgericht Dr. Michael Schmid, München. Sie und die ständigen Mitarbeiter stehen für die Qualität und Aktualität, die wir den IMR-Lesern und den Datenbank-Nutzern künftig bieten werden.

Lassen Sie sich von dem IMR/ibr-online-Konzept überzeugen. Für Anregungen und Kritik bin ich offen und dankbar: schulze-hagen@ibr-online.de.

Zunächst aber empfehle ich alle Beiträge dieser Erstausgabe Ihrer aufmerksamen Lektüre.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Schulze-Hagen
Herausgeber

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