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IMR 6/2012 - Vorwort

Liebe Leserin,
lieber Leser,

sicherlich ist es Ihnen nicht verborgen geblieben, dass wir vor allem seit dem vergangenen Jahr die Anzahl der Veranstaltungen unserer Arbeitsgemeinschaft – über die Frühjahrs- und Herbsttagung hinaus – erhöht haben. Parallel dazu ist unsere Mitgliederzahl weiter angewachsen: per Ende April 2012 auf 2.655 Kolleginnen und Kollegen. Dies mag natürlich Zufall sein – wir nehmen es aber als Bestätigung, den eingeschlagenen Weg fortzusetzen.

So hat am 11.05.2012 der 2. Karlsruher Immobilienrechtstag stattgefunden, erneut mit uneingeschränkt positiver Resonanz aller Teilnehmer. Zunächst hat Herr Notar Dr. Basty, München, das in der Praxis bis zur allseits ersehnten Entscheidung des BGH nach wie vor hochaktuelle Problem der „Abnahme von Wohnungseigentum gegenüber dem Bauträger“ behandelt und zum Beispiel Wertungswidersprüche der Rechtsprechung aufgezeigt, soweit diese einerseits erteilte Vollmachten beanstandet, andererseits aber die Vergemeinschaftung der Abnahme für zulässig hält. Daran schloss sich ein ebenfalls eingehend diskutierter Vortrag von Herrn Prof. Dr. Gaier, RiBVerfG, an über „Eigentum gegen Leben“ am Beispiel von Suiziddrohungen bei der Räumungsvollstreckung. Uns wurde ein interessanter Einblick in die Arbeit des Bundesverfassungsgerichts im Rahmen der Beurteilung rein zivilrechtlicher Fragestellungen gegeben. Der Nachmittag war dann geprägt von zwei praxisnahen Vorträgen von BGH-Richtern: Zunächst Herr Dr. Günter, Mitglied des XII. Senats, mit den Dauerbrennern „Aktuelles zur Schriftform und zu Gewerberaummiet-AGB“, dem es gelang, die doch oft vermisste „klare Linie“ bei der Vielzahl der einschlägigen BGH-Urteile aufzuzeigen. Den Abschluss bildete der Vortrag von Herrn Prof. Dr. Schmidt-Räntsch, V. Senat, zum Thema „Erbbaurechte“. Er hat es geschafft, dieses nicht einfache Thema spannend und nachvollziehbar darzustellen. Fazit: 2013 wieder!

Herr Kollege Drasdo, Neuss, und ich selbst hatten uns vor wenigen Wochen dazu entschlossen, angesichts der Entscheidungen des BGH vom 01.02.2012 (VIII ZR 156/11) und vom 17.02.2012 (V ZR 251/10) eine brandaktuelle Sonderveranstaltung zum Thema „Auswirkungen der aktuellen BGH-Rechtsprechung auf die Abrechnungspraxis im WEG und Mietrecht“ anzubieten, die am 12.05.2012 in Mainz stattgefunden hat. Als Mit-Referent halte ich eine Bewertung dieser Veranstaltung nicht für angezeigt. Dies bleibt den Teilnehmern überlassen, die es ausdrücklich begrüßt haben, dass unsere Arbeitsgemeinschaft auf aktuelle Entwicklungen zeitnah reagiert. Und bitte sehr, bitte gleich …:

Das MietRÄndG soll nach den jüngsten Verlautbarungen noch im Mai 2012 dem Kabinett vorgelegt werden. Es kommt also manchen Unkenrufen zum Trotz doch. Unklar ist, ob und wenn ja mit welchen Änderungen gegenüber dem letzten Referentenentwurf vom 25.10.2011 (vgl. IMR 2011, Dokument öffnen 261 ff und IMR 2012, Dokument öffnen 43 ff). Wir bieten daher in Kooperation mit der Deutschen Anwaltakademie drei Seminarveranstaltungen an:

• Samstag, 15.09.2012 in Düsseldorf,
• Samstag, 27.10.2012 in Berlin,
• Freitag, 14.12.2012 in München.

Darüber hinaus ist am 30.11.2012 in Hamburg eine Veranstaltung zur „Schnittstelle Versicherungsrecht und Miet- sowie WE-Recht“ vorgesehen. Also bitte alle diese Termine neben der Frühjahrstagung beim DAT in München am 14.06.2012 und unserer Herbsttagung am 07./08.09.2012 in Weimar gleich notieren. Die genauen Programminhalte finden Sie unter www.mietrecht.net; sie werden aber auch noch zu gegebener Zeit per Post bzw. Mail übermittelt.

Es wäre schön, wenn ich Sie auf einer oder mehreren dieser Veranstaltungen persönlich begrüßen könnte.

Ihr
Thomas Hannemann
Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien

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