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IMR 4/2017 - Vorwort

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

auch in diesem Jahr hat der evangelischen Bundesverband für Immobilien in Wissenschaft und Praxis e.V. bei der Themenwahl ein gutes Gespür bewiesen. Bereits im Oktober 2016 befassten sich die Teilnehmer des 42. Fachgesprächs in Fischen, Allgäu, mit der Frage des baulichen Zustandes des Wohnungseigentums.

Viele Immobilien sind veraltet, es besteht ein Sanierungsrückstand ebenso werden durch den Klimaschutz neue Anforderungen an ein Gebäude herangetragen. Auch ändert sich der Wohnbedarf, nicht zuletzt durch die immer älter werdende Gesellschaft.

Ein Update in diesem Themenbereich war somit für alle interessant:

Betreffend der Erstherstellung stellte Dr. Martin Suilmann, Vorsitzender Richter am Landgericht Berlin, zunächst dar, welche Anforderungen der Verwalter zu erfüllen hat.

Mit der Ausübung von Rechten durch die Gemeinschaft befassten sich Dr. Andreas Ott, Rechtsanwalt aus Berlin, und Dr. Oliver Elzer, Richter am Kammergericht Berlin. Erörtert wurde hier insbesondere, was bei der Abnahme des Gemeinschaftseigentums durch die Verwaltung zu beachten ist. Der erste Tag schloss mit dem Vortrag von Dr. Jan-Hendrik Schmidt, Anwalt aus Hamburg, der die Problematik einer abweichenden Bauausführung zu der eigentlich geplanten Herstellung des Gemeinschaftseigentums darstellte.

Der zweite Tag war der Erhaltung oder Änderung der Immobilie gewidmet, wobei die Instandsetzung von Gemeinschafts- und Sondereigentum von Jost Emmerich, Richter am Amtsgericht München, beleuchtet wurde. Die Finanzierung solcher baulicher Maßnahmen war Thema bei Dr. Henrik Schultzky, Richter am OLG Nürnberg. Die Kosten der baulichen Maßnahme und insbesondere deren Verteilung auf die einzelnen Wohnungseigentümer erörterte Dr. Georg Jennißen, Rechtsanwalt aus Köln.

Zuletzt machte Norbert Slomian, Rechtsanwalt aus Heilbronn, auf die immer wichtiger werdenden Modernisierungsmaßnahmen zur energetischen Verbesserung aufmerksam.

Die baulichen Veränderungen im Interesse des einzelnen Eigentümers (Dr. Michael Sommer, Rechtsanwalt aus Augsburg) sowie Ausbaurechte in der Gemeinschaftsordnung (Professor Lehmann-Richter, Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin) waren ebenso Thema wie die Haftung des Verwalters wegen mangelhafter Erhaltung des Gemeinschaftseigentums (Universität Professor Dr. Florian Jacoby, Universität Bielefeld).

Der letzte Tag startete mit der traditionellen Darstellung der aktuellen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs von Professorin Dr. Johanna Schmidt Räntsch.

Es schlossen sich Fragen zur Verwaltung von Gemeinschaften mit grundstücksübergreifenden Anlagen an, insbesondere z. B. bei Errichtung von Heizungsanlagen für mehrere Gemeinschaften (Michael Drasdo, Rechtsanwalt aus Neuss).

Welche Versicherung für den Verwalter maßgeblich ist, erklärte zum Abschluss Dr. Dominik Klimke, Freie Universität Berlin. Die aktuellen Themen, die kurzweiligen und dennoch inhaltlich umfangreichen Referate, die hochkarätigen Referenten sowie die gelungene Moderation führten insgesamt wieder zu einer sehr gelungenen Veranstaltung. Mit Spannung kann erwartet werden, welches spannende Thema 2017 ansteht - auch hierüber werde ich Ihnen wieder sehr gerne berichten!

Es grüßt Sie herzlich

Ihre Wiebke Först

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